KULTURLANDSCHAFTSAKTION 2014

Beauftragter des Bundesdenkmalamtes und des Landes OÖ für das UNESCO Weltkulturerbe Hallstatt-Salzkammergut für die Gemeinden:

 

Hallstatt
Gosau
Obertraun
Bad Goisern

 

Die Kulturlandschaftsaktion im Welterbegebiet Hallstatt-Dachstein-Salzkammergut wird auch im Jahr 2011 weitergeführt. Das Bundesdenkmalamt und das Land Oberösterreich stellen einen Gesamtbetrag in der Höhe von € 260.000,-- zur Verfügung.

 

Was wird bei der Kulturlandschaftsaktion gefördert?

 

Restaurierungen der gesamten historischen Außenerscheinung eines Ortes.

Dazu gehören Maßnahmen an historischen Fassaden einschließlich bau-physikalischer
Maßnahmen (Trockenlegung) oder Maßnahmen zur Erstellung eines Befundes.

 

 

Zu den Fassaden bzw. zur Außenerscheinung zählen:
Holzverschalungen

Balkone
Holzfenster (insbesondere Kastenfenster)

Holzläden
Außentüren

Außentore
Dachrinnen

Kamine
Dachdeckung

 

 

Als förderungswürdig gelten im Fördergebiet weiche Dachdeckungen:
Holzschindeln samt Schneestangen und Holzbretter.


Andere Deckungen können nur in besonders begründeten Ausnahmen nach entsprechender
fachzuständiger Beurteilung gefördert werden.

 

 

Weiters förderungswürdige Bereiche sind:
historische Stützmauern

historische Zäune
historische Stiegen

historische Wege
historische Klein- und Flurdenkmale

historische Neben- und Nutzbauten
historische Pflasterungen und Sand- und Kiesoberflächen
historische Bootshütten und Uferbefestigungen.


Um das Erscheinungsbild der Gemeinde erhalten bzw. verbessern zu können, ersuchen wir um rege Inanspruchnahme der Förderaktion speziell von Privatpersonen, auch bei kleinen Bauvorhaben.

 

Gefördert werden maximal 50 % der Bausumme.

 

Die Förderanträge, die vor Beginn der geplanten Bauarbeiten eingebracht werden müssen, liegen bei der Gemeinde Hallstatt auf und sind bis spätestens 15. Mai 2014 für das Jahr 2014 wieder bei der Gemeinde Hallstat einzureichen.

 

 

Die Auszahlung der Förderungsmittel erfolgt nach Fertigstellung der Arbeiten unter folgenden Voraussetzungen:

 

Vorlage der Originalrechnungen und Originalsaldierungen am Marktgemeindeamt Hallstatt (mit dem Vermerk Kulturlandschaftsaktion)

Überweisung der zugesagten Finanzmittel von Bund (Denkmalamt) und Land Oberösterreich (Landeskulturdirektion) an die Marktgemeinde Hallstatt

Alle fachlichen Auflagen des Fördergremiums müssen erfüllt werden

 

 

INFO Sprechtag

 

Arch. DI Dr. Hans Scheutz bietet kostenlose Beratungsgespräche an. Termine können am Gemeindeamt unter der Telefonnummer 06134 8255-0 erfragt und vereinbart werden.
Für weitere Fragen steht ebenfalls Bürgermeister Scheutz Alexander gerne zur Verfügung.